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13.07.2006
Akupunktur abrechnen - aber wie?
07.07.2006
Kassenabrechenbarkeit der Akupunktur geplant
02.06.2006
Akupunktur als Kassenleistung
Akupunktur Fachpresse
12.06.2006
Der Erfolg der Alternativen
12.06.2006
Nadeln für den Notfall
12.06.2006
Übertherapien vermeiden
Kurrikulum für Veterinärmediziner
Teilqualifikation (A-Diplom)
Die Akupunktur umfasst die Erkennung und Behandlung von vegetativen und endokrinen Erkrankungen und Funktionsstörungen durch Reizung spezifischer Punkte.
Die Tierärztekammern stellen je nach Bundesland unterschiedlichen Anforderungen (so z.B. Bayern) für die Zusatzbezeichnung „Akupunktur“.
- Die Weiterbildung umfasst mindestens 120 Weiterbildungskursstunden à 60 Minuten. Davon können bis zu 30 Stunden Grundlagenkurse aus der Humanmedizin angerechnet werden. Als Weiterbildungskurse gelten die bereichsspezifischen Veranstaltungen und die Veranstaltungen der Tierärztekammern, die vom Ausschuss Naturheilverfahren der Bundestierärztekammer für die Weiterbildung empfohlenen werden.
- Es muss ein Nachweis darüber erbracht werden, dass der Antragsteller über einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren in eigener oder fremder Praxis die entsprechenden Methoden intensiv angewandt hat.
- Zeiten zur Fertigstellung einer Dissertation auf relevantem Gebiet oder eine fachspezifische Tätigkeit in einem Forschungsinstitut bzw. in der Industrie, in einem Entwicklungs- oder Herstellungsbetrieb können bis zu einem Jahr auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden.
- Eine Dokumentation über mindestens fünf Behandlungsfälle mit Nachbeobachtungszeit sowie Nachweise über die Fähigkeit der sach- und fachgerechten Anwendung der Behandlungstechniken muss vorgelegt werden.
Im Allgemeinen gilt:
- Theoretische und praktische Kurse werden von der ATF (ATF Akademie für tierärztliche Fortbildung in Bonn, Oxfordstr. 10, 53111 Bonn, Tel.: 02 28/725460) angeboten, z.B. Schulungskurs I-IV, Kongresse
- Praktischen Akupunkturkruse werden auch von Referenten unserer Akademie durchgeführt, z.B. von Herrn Dr. med. vet. Uwe Petermann (49326 Melle, Schmale Str. 20,Tel.: 0 54 28/9 30 03, Fax: 9 30 04; E-Mail: DrUwePetermannMelle@t-online.de
Wissensstoff
- Eingehende Kenntnisse der neurobiologischen und neurochemischen Grundlagen der Akupunktur
- Eingehende Kenntnisse über die Meridianverläufe und Punktlokalisationen
- Kenntnis der Lehre von den fünf Wandlungsphasen
- Kenntnis der Lehre von den Funktionskreisen
- Kenntnis der acht Leitkriterien und der pathologischen Agentien
- Beherrschung der Behandlungstechniken (Nadel, Moxa, Injektion, Laser)
- Fähigkeit der Erstellung von Diagnose- und Behandlungskonzepten
- Fähigkeit der objektiven Beurteilung der Akupunkturmethode im Hinblick auf ihre Grenzen und Prognosen, auf alternative und/oder adjuvante Therapieansätze
In unserer Akademie steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung:
Katja Herschke / Tierärztin, Zusatzbezeichnung Akupunktur,
E-Mail: katja.herschke@akupunktur-arzt.de
Weiterbildungsstätten:
Tierärztliche Praxen, tierärztliche Bildungsstätten sowie entsprechende Institute oder Institutionen des In- und Auslandes, soweit diese den Anforderungen des Weiterbildungsganges nach Abschnitt III entsprechen.
Zurück nach obenVollqualifikation
Unser Verein bietet Kurse für die Vollqualifikation „Akupunktur“ nach Ärztekammer-Richtlinie an. Diese Qualifikation wurde früher erweitertes B-Diplom genannt. Die Landesärztekammer Westfalen-Lippe hat federführend die Akupunktur-Ausbildungsrichtlinie zur Vorlage bei der Bundesärztekammer unter Mitwirkung auch unseres Vereins erarbeitet.
Folgende Übergangsregelung wurde von der ÄKWL beschlossen und veröffentlicht: „Das Fortbildungszertifikat Akupunktur kann bis zum 31.12.2000 mit dem Nachweis einer 140-Stunden-Qualifikation einschließlich Prüfung bei einem von der Ärztekammer anerkannten Veranstalter erworben werden. Das erworbene Fortbildungszertifikat ist zunächst bis zum 31.12.2004 befristet gültig.“
Nach dem 01.01.2005 ist eine 350-Stunden-Qualifikation, das heißt 350 absolvierte Lehrstunden à 45 Minuten, obligatorisch! Für diejenigen, die nicht bis zum 31.12.2000 die 140-Stunden-Qualifikation erfolgreich abschließen, gilt diese neue Regelung bereits ab 01.01.2001.
Sie müssen also auf jeden Fall in absehbarer Zeit die Gesamtzahl von 350 Unterrichtseinheiten (im Folgenden mit UE abgekürzt) erreichen. Einige Krankenkassen fordern ungeachtet der Ärztekammerrichtlinien bereits ab 01.01.2001 eine Vollqualifikation mit 350 UE zur Kostenerstattung.
Das A-Diplom bleibt als Zwischenprüfung nach 140 UE bestehen.
Nach der Grundqualifikation – bei uns A-Diplom genannt – werden noch weitere 210 UE zur Vollqualifikation benötigt.
Diese 210 UE müssen in einem Verhältnis 50:50 Theorie zu Praxis aufgeteilt werden; das heißt, sowohl für den Theorieteil als auch für den Praxishospitationsteil sind nach dem A-Diplom noch jeweils 105 Unterrichtseinheiten zur Vollqualifikation abzuleisten.
Theorie und Praxis für die Vollqualifikation – jeweils 105 Unterrichtseinheiten (UE)
Es sollte etwa eine Gleichgewichtung zwischen Klassischer Chinesischer Akupunktur und Ohrakupunktur angestrebt werden.
Folgende Kursauswahl bietet die DAA an:
| (jeweils 2-tägig) | Theorie | Praxis |
|---|---|---|
| Schädelakupunktur | 13 UE | |
| Hospi Schädelakupunktur | 16 UE | |
| Körper* 3 | 13 UE | |
| Hospi Körper* Stufe 3 | 16 UE | |
| Körper* 4 | 13 UE | |
| Hospi Körper* Stufe 4 | 16 UE | |
| Körper* 5 | 13 UE | |
| Hospi Körper* Stufe 5 | 16 UE | |
| Ohr 3 | 13 UE | |
| Hospi Ohr Stufe 3 | 16 UE | |
| Ohr 4 | 13 UE | |
| Hospi Ohr Stufe 4 | 16 UE | |
| Expertenkurs (praxisorientierte Theoriestunden) |
35 UE | |
| TCM - Schmerz | 13 UE | |
| Spezialhospi + | 8/16 UE |
* Körper entspricht dem Kursinhalt: Klassische Chinesische Akupunktur.
+ Die eintägigen Spezialhospitationskurse mit spezial-und fachgebietsbezogenen Akupunkturthemen werden in den Praxen von Referenten, Referentinnen durchgeführt. Es werden Patienten untersucht und behandelt.
Auch Kurse der europäischen Schwestergesellschaften EAA, ÖGKA und SÄGAA können besucht werden.
Zurück nach obenVoraussetzungen für die Vollqualifikation
Danach müssen folgende Nachweise erbracht werden:
- Als Grundlage muss das A-Diplom, auch Grundqualifikation genannt, bereits vorliegen.
- Weitere 210 Unterrichtseinheiten müssen nachgewiesen werden – davon die Hälfte Theorie- bzw. Systematikkurse und die andere Hälfte Hospitationen ab der Stufe 3 mit maximaler Gruppengröße von 20 Teilnehmern.
Auch bei anderen Veranstaltern absolvierte Kurse können nach individueller Prüfung anerkannt werden. - Die Dokumentation von 10 eigenen Patientenfällen, die mit Akupunktur behandelt wurden, ist spätestens beim Abschlusskolloquium vorzulegen (ähnlich wie bei unserem Schwesterverein „Ärztetag für Medizin ohne Nebenwirkungen“ die eigenen Homöopathiefälle). Diese Patientendokumentation sollte vom Umfang her eine halbe bis ganze DIN-A 4 Seite (siehe Formblatt, das Sie mit Ihrer Prüfungsanmeldung anfordern) pro Patient betragen.
- Abschlussprüfung (nur mündlich und praktisch, nicht schriftlich).
Die Prüfung muss von zwei Referenten abgehalten werden, einer von diesen muss das D-Diplom (Dozentendiplom) besitzen. Deshalb wird das Sekretariat Ihnen einen geeigneten Termin anbieten.
Prüfungsgebühr: EURO 55,–
Hinweis: Akupunkturärzte/innen, die insgesamt 350 UE Akupunktur absolviert haben, dürften bei dieser Prüfung in der Art eines Kolloquiums am Patienten keine Probleme haben.
Prüfungs-Termine finden während der Systematik-Kurse, regional bei Hospitationskursen und bei Kursen der europäischen Schwestergesellschaften (EAA, ÖGKA, SÄGAA) statt. Voraussetzung ist die Anwesenheit von zwei Referenten mit dem Dozenten-Diplom – vorherige Anmeldung hierfür ist erforderlich.
Wir werden versuchen, Ihre Wünsche betreffend Termin und Ort für Ihr Kolloquium zu berücksichtigen und werden Sie nach Ihrer Anmeldung benachrichtigen.
Bitte bringen Sie unbedingt zur Prüfung Ihre Dokumentation von 10 Patientenfällen auf dem entsprechenden Formblatt mit.
Vollqualifikation
Anmeldung für die Prüfung (Kolloquium) zur VollqualifikationDas Formblatt können Sie sich hier direkt herunterladen. Da die Lesbarkeit bei diesem Formblatt sehr wichtig ist, bitten wir Sie, unsere Formblatt-Vorlage z.B. in Word auszufüllen und auszudrucken. Alternativ können Sie das Formblatt als PDF herunterladen und per Schreibmaschine ausfüllen.
